Hat die Reform des Abstammungsrechts noch eine Chance?
Mit dem Scheitern der Ampel-Regierung scheint eine Reform des geltenden Abstammungsrechts in weite Ferne gerückt zu sein. Noch im Dezember 2024 kam Bewegung in die Sache: Am 9.12.2024 hatte das BMJ den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts („Abstammungsrechtsreformgesetz-E“) veröffentlicht. Dieser Entwurf wurde ursprünglich als Referentenentwurf ausgearbeitet und nach dem Scheitern der Ampel und der Entlassung des ehemaligen Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann zu einem „Diskussionsentwurf“ transformiert. Am 17.12.2024 hatte die FDP-Fraktion zudem den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz-E) in den Bundestag eingebracht, welcher unter anderem die Regelungsgedanken des BMJ zum Abstammungsrecht aufgreift.
Inzwischen sind wir kurz davor eine neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zu haben. Vor dem Hintergrund erstarkender konservativer Strömungen in Deutschland und der Tatsache, dass sich im CDU/CSU-Wahlprogramm keinerlei Hinweise finden, moderne Familienformen auch rechtlich abbilden zu wollen, droht der aktuelle Regelungszustand konserviert zu werden.
Weiterhin stehen Entscheidungen beim Bundesverfassungsgericht zu sechs von Nodoption geführten Verfahren aus. Diese stehen zurzeit dort an neunter Stelle. In den letzten Jahren hatten mehrere Fachgerichte und eine Beschwerdeführerin die Verfassungswidrigkeit des geltenden Abstammungsrechts festgestellt. Den Verfahren liegen unterschiedliche Zeugungskonstellationen zugrunde, beispielsweise mittels offizieller beziehungsweise privater Samenspende oder auch mittels Embryonenspende.
Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden, können aber zur Zeit leider keine großen Hoffnungen auf baldige Reformen machen.
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